Der Apfelweindoktor Petsch

Der Apfelweindoktor Petsch


Das Apfelwein gesund ist, das weiß jeder echte Frankfurter.
Einer hat es aber auf die Spitz
e getrieben…


Am 17. Juli 1804 erblickte Johann Christian Wilhelm Petsch in Frankfurt am Main das Licht der Welt. Nach Abschluss seiner Maurerlehre wurde er plötzlich schwer krank. An welcher Krankheit er litt ist leider nicht überliefert, der Krankheitsverlauf war aber so dramatisch, dass die Ärzte ihn für unheilbar erklärten.

Petsch wusste, dass man in Frankfurt Apfelwein trinkt, solange man gesund ist. Nur im Krankheitsfall kommt vorübergehend Kamillentee auf den Tisch. Petsch hielt dies für einen schweren Fehler, blieb dem Apfelwein treu und – siehe da – er wurde wieder gesund. Weil aber niemand außer ihm selbst den Zusammenhang zwischen seiner ‚Apfelweinkur‘ und seiner Heilung wahrhaben wollte, war er fortan davon überzeugt, dass ihm eine besondere Gabe gegeben sei. Also begann Petsch zu heilen. Ein Entschluss, der ihm später noch viele Scherereien einhandeln sollte.

Seinerzeit war die Tuberkulose noch weit verbreitet. Gegen die auch Schwindsucht genannte Krankheit verabreichte man den amen Leuten einen Sud aus gekochten Weinbergschnecken.

Petsch erkannte, dass auch Apfelwein alleine nicht ausreichte, die Kranken zu heilen. Also fügte er als weitere gesunde Zutaten frisches Quellwasser und Milch hinzu, kochte das Gebräu ab und gab es den Patienten zu trinken. Man kann darüber diskutieren, welche Medizin wohl gruseliger schmeckte. Petsch jedenfalls verbuchte vermeintliche Heilerfolge für sich.

Gegen Ende der 1920er Jahre ging Petsch als Maurermeister ins brandenburgische Luckenwalde. Am 15. Juli 1827 heiratete er in Berlin die Berlinerin Henriette Emilie Hanisch. Nur knapp sechs Wochen später, am 14. August wurde noch in Berlin sein erster Sohn, Carl Gustav Theodor, geboren. Zurück in Luckenwalde wurden Petsch zwischen 1829 und 1843 noch acht mal Vater (vier Jungen und vier Mädchen). Apfelwein scheint ein also auch wahrer Fruchtbarkeitstrank zu sein.

1849 zog die Familien nach Berlin und Petsch eröffnete dort eine Apfelweinwirtschaft. Immer noch unerschütterlich von der Heilwirkung des Apfelweins überzeugt begnügte er sich aber nicht damit, Apfelwein auszuschenken. Er bezeichnete sich selbst als ‚Naturdoctor‘ und heilte so viele Kranke – es wird von über 25.000 berichtet – dass er ein ganzes Zimmer seines Hauses mit nicht mehr benötigten Krücken füllen konnte. Zu seinen begeisterten Anhängern gehörten von einfache Leuten bis zu König Friedrich Wilhelm IV. und dessen Leibarzt Menschen aller Stände.

In einem Gedicht (dass ich leider bis heute nicht im Original finden konnte) zum vermeintlich  hundertsten Geburtstag des Frankfurter Apfelweins schrieb Petsch 1854 „Als ein gesundes Getränk hat man ihn steht betrachtet, die Heilkraft selbst jedoch blieb leider unbeachtet“. 

Ob es am Apfelwein oder eher an seiner jungen und überaus hübschen Tochter, die jeden Abend mit den Gästen Schach spielte, lag, ist nicht bekannt. Jedenfalls war sein Apfelweinlokal ein voller Erfolg und Petsch wurde so bekannt, dass er als Apfelweinhändler den Weißbierbrauern und als Heiler den Ärzten Konkurenz machte und diese gegen sich aufbrachte.

Petsch importierte Apfelwein und auch Handkäse in so großen Mengen aus seiner Heimatstadt Frankfurt, dass es die Preise dort in die Höhe trieb. Die Frankfurter waren ‚not amused‘, wie man heute sagen würde. Selbst der große Lokaldichter Friedrich Stolze regte sich drüber auf, dass der Apfelwein zwar heilsam sei, man aber doch lieber Geselchtes und andere deftige Speisen dazu genießen solle, statt Wasser und Milch hineinzurühren.

So verwundert es nicht, dass Petsch 1858 mit seinem Vorhaben, eine Filiale seiner ‚Apfelwein-Kuranstalt‘ unter Leitung seines Sohnes Gustav in Frankfurt zu eröffnen, kläglich scheiterte. 1862 setzten die Franfurter Karnevalisten dem ‚Aepfelweindoktor‘ schließlich die Narrenkappe auf und verulkten ihn beim Fastnachtsumzug auf einem Motivwagen.


Petsch und die Justiz

“Unter den großen Doctoren der ‚wilden Medicin‘, neben den Wohlthätern der leidenden Menschheit, einem Goldberger, Bullrich, Kunzemann u. A. wird mit einer ganz besonderen Hochachtung der Importeur des Apfelweins, der berühmte freie Heilkünstler Petsch genannt.

Wie fast alle Schöpfer und Begründer neuer und erhabener Ideen sehen wir diesen Mann von Zeit zu Zeit vor den weltlichen Gerichten erscheinen, angeklagt einer Usurpation des rechtmäßigen Gebietes der Heilwissenschaft, und als Märtyrer seiner tiefsten Überzeugung einige Taler Strafe, nebst den dazu gehörigen Kosten an die Stadtgerichts- und Salarienkasse erlegen.“

So eröffnete die ‚Berliner Silhouette‘ im Jahre 1859 einen Artikel ‚Zur Physiognomik des Apfelweins‘, den ich an anderer Stelle zitiere.

Petsch´schs Ärger mit der Justiz begann allerdings schon einige Jahre zuvor in Form diverser polizeilicher Verwarnungen, zuletzt 1853. Gleichwohl überwies ihm das Polizeipräsidium selbst kranke Schutzmänner zur Kur und übernahm sogar die Kosten. Doppelmoral war wohl bereits damals nicht ungewöhnlich.


Erster Prozess

Am 7. März 1855 fand vor dem Criminal – Senat des Kammergerichts eine Berufungsverhandlung statt. Zuvor war Petsch wegen ‚Medicinal-Pfuscherei‘ zu 10 Thalern Geldbuße, ersatzweise 4 Tagen Gefängnis, verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt. Obwohl Petsch, dessen Verteidiger nicht zur Verhandlung erschienen war, sich mit einem hochtrabenden Plädoyer selbst nach Kräften verteidigte, bestätigte das Gericht das erstinstanzliche Urtiel und Petsch musste zahlen. 


Zweiter Prozess

Als eine seiner Patientinen an der Cholera verstarb, sahen die lauernden Weißbierbrauer und Ärzte ihre Chance, den lästigen Konkurenten endlich loszuwerden und zerrten Petsch wegen seines als kurpfuscherisch angesehenen Treibens erneut vor Gericht. Die Verhandlung fand am 10. Januar 1856 vor der vierten Deputation des Criminalgerichts statt und stieß auf großes Interesse des reichlich anwesenden Publikums.

Im Oktober 1855 war die damals 10-jährige Tochter des Schuhmachermeisters Linkermann an Cholera erkrankt und ihr Vater hatte sie zu Petsch in Behandlung gegeben, der ihr  Apfelwein verordnete. Bald darauf verstarb das Kind. Daraufhin war gegen Petsch gemäß §199 des Strafgesetzes Anklage wegen Medicinal-Pfuscherei erhoben worden.

Petsch und sein Verteidiger, Justizrath Wilberg, waren gut vorbereitet und hatten alleine etwa 60 Zeugen berufen, die Petsch die Wiederherstellung ihrer Gesundheit dankten. Diese hatten Erstaunliches zu berichten.

Die Frau Bauräthin Hennig lobte Petsch in den höchsten Tönen. Ihr Sohn habe als Knabe einen Stoß in den Rücken erhalten, worauf sich Geschwüre und Abszesse gebildet hätten. Selbst nach einer 5-Jährigen Behandlung durch Dr. Körte hatte sich der Gesundheitszustand soweit verschlimmert, dass der Patient nur noch kriechen konnte und von den Ärzten als unheilbar aufgegeben wurde. Herrn  Petsch hingegen sei es gelungen, die Geschwüre durch Umschläge mit Apfelwein zu erweichen und zum Abheilen zu bringen. Nach nur 5-wöchiger Behandlung, zu der auch eine Trinkkur mit Apfelwein gehörte, wäre der Knabe wieder vollständig gesund gewesen.   

Auch der Küster Lange berichtete von seinen beiden Söhnen, die an Entkräftung und Abmagerung litten. In der Krankenanstalt Bethanien hatte Geheimrat Bartels dem besorgten Vater erklärt, ihnen sei nicht zu helfen. Petsch hingegen hätte es in nur 4 Monaten vollbracht, die beiden wieder völlig gesund zu machen.

Zudem hatte Petsch rund 400 Dankesbriefe seiner Patienten eingereicht und eine Menge Krücken und Gehstöcke seiner genesenen Patienten anschleppen lassen, um die Wirksamkeit seiner Apfelweinkur zu belegen.

In seinem Plädoyer räumte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Cammergerichts – Assessor v . Holtzendorff, zähneknirschend ein, dass der Apfelwein in vielen Fällen wohl eine gute Wirkung gehabt habe und die Kuren seien meist erfolgreich verlaufen. Gleichwohl habe Petsch aber dem bereits 1953 gegen ihn ergangenen polizeilichen Verbot zuwider gehandelt. Seiner Einlassung, dieses Verbot sei durch die Tatsache, dass das Polizei – Präsidium selbst ihm kranke Schutzmänner zur Kur überwiesen und die Polizei-Hauptkasse die Behandlungen bezahlt habe, aufgehoben, sei nicht zu folgen.

Letztendlich wird Petsch erneut zu 10 Thalern Geldstrafe, diesmal jedoch ersatzweise zu 7 Tagen Gefängnis verurteilt.


Zwischenspiel

Nach dem Prozess richtete sich Petsch mit einer Eingabe an den König von Preußen, der inzwischen ebenso zu seinen Patienten gehörte, wie dessen Hofarzt. Er bat darin um die Erlaubis zum Kurieren mit Apfelwein. Der zuständige Kultusminister hatte daraufhin beschieden, dass Petsch das Kurieren im Allgemeinen zwar nicht zu gestatten, von einer Strafverfolgung jedoch abzusehen sei, sofern nicht nachgewiesen sei, dass seine Kuren nachteilige Folgen hätten.  

Petsch, der ja – neben der Heilwirkung – von der Unschädlichkeit seiner Apfelweinkur überzeugt war, sah darin wohl einen Freibrief. Bestärkt wurde der durch die Tatsache, dass sich 1860 selbst König Maximilian II. Johann von Bayern zu ihm in Kur begab.

Eine Fehleinschätzung, wie sich bald zeigen sollte.


Dritter Prozess

Am 17. Oktober 1860 stand Petsch wieder vor Gericht und erneut der ‚Medicinal-Pfuscherei‘ angeklagt.

Der Staatsanwalt von Mörs legte Petsch folgendes zur Last:

Vom 8. Februar bis zum 10. Mai des gleichen Jahres hatte Petsch den Bildhauer Klinder, welcher schon länger an der Lungen-Schwindsucht (Tuberkulose) litt, behandelt. Er verordete ihm sein  bekanntes Kurgebräu und übergab ihm sein 1859 verfasstes Büchlein ‚Licht und Wahrheit: Apfelwein, Milch und Wasser als die zuverlässigsten Heilkräfte, thatsächlich erprobt‘, in welchem er die einzuhaltende Diät und die gesamte Lebensweise für seine Patienten festgelegt hatte. Zudem verbot er Klinder ausdrücklich den Genuss jedweder kräftigen Nahrung, insbesondere Boulion und Fleisch.

Nachdem Klinder immer schwächer wurde, gab Petsch die Behandlung auf, ohne dafür eine Belohnung erhalten oder gefordert zu haben. Kurz darauf ist der Patient verstorben. Nach eingeholtem gerichtsärztlichen Gutachten ist sein Tod durch den Mangel an kunstgerechter Behandlung, namentlich aber durch das Verbot kräftiger Nahrungsmittel, zwar nicht herbeigeführt, wohl aber beschleunigt worden.

In der richterlichen Vernehmung räumt Petsch ein, zwar nicht auf „kunstgerechtem Wege“ approbiert zu haben, wohl aber auf „naturgerechtem“.

Als er zu Klinder gerufen wurde, sei dieser bereits abgemagert wie ein Skelett gewesen. Er habe ihn getröstet, da einem Kranken zur Heilung auch Gemütsruhe nötig sei, und ihm sein „Trifolicum“ aus Apfelwein, Milch und Wasser verordnet. Dass dieses Mittel auch bei Lungenleiden hilft, sei durch den Fall einer Patientin belegt, die bereits zweimal im Sterben gelegen habe und sich nach der Kur wieder bester Gesundheit erfreue.

Selbst wenn der Patient, wie es das gerichtsärztliche Gutachten darlegt, bei ‚kunstgerechter‘ Behandlung vielleicht noch etwas länger gelebt hätte, so wäre dies nur eine Qual für ihn gewesen.

Weiterhin führt die Verteidigung die Kabinetsorder des Kultusministeriums von 1856 ein, wonach Petsch nach dessen Meinung das Kurieren mittels Apfelwein gestattet sei.

Der bereits zitierte Gutachter, der Physikus Geheimrat Casper, gibt zu Protokoll, dass der Patient sich im vorgerückten Stadium der Schwindsucht befunden habe und daher bereits unrettbar verloren gewesen sei, schon bevor er Petsch konsultiert habe. Die Behandlung des Angeklagten sei allerdings nicht geeignet gewesen, das Leben des Patienten möglichst lange zu erhalten. Petsch habe das  genaue Gegenteil von dem getan, was eine 2000-jährige Erfahrung den Ärzten in solchen Fällen an die Hand gegeben habe. Er habe dem Kranken die kräftige Nahrung entzogen und sogar noch Abführmittel gegeben, durch welche das Leben noch rascher aufgezehrt werden mußte.    

Es folgt die Vernehmung der Witwe des verstorbenen Bildhauers Klinder. Diese gibt an, dass Petsch das Lungenleiden seines Patienten nicht als solches erkannt und ihn statt dessen als einen ‚Hämorhoidarius‘ (an Hämorhoiden leident) behandelt habe. Auf Nachfrage des Verteidigers räumt sie ein, dass Petsch ihm trotz der Diätvorschriften den Genuß von Kalbfleisch gestattet habe.

Im seinem Plädoyer führt der Verteidiger, Rechtsanwalt Deycks, zunächst die Kabinetsorder des Kultusministeriums ein. Demnach sei von einer Strafverfolgung seines Mandanten grundsätzlich  abzusehen. Die einzige Ausnahme, dass die Kur nachteilig für den Patienten gewesen sei, träfe hier nicht zu, da bei Klinder aufgrund des finalen Stadium seiner Erkrankung nichts mehr zu verderben gewesen sei. Dies habe der Gutachter so bestätigt.

Im Folgenden schwang Deyks noch hochtrabende Reden über den Geist der Medizin und brillierte mit erstaunlichen Kenntnissen über die Wirkung von Rizinusöl bei Durchfällen.

Letztendlich folgte das Gericht aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verdonnerte Petsch diesmal zu 50 Thalern Geldbuße, ersatzweise 3 Wochen Haft.

Der Erlass des Kultusministeriums hinsichtlich des Verbots der Strafverfolgung sei für den vorliegenden Fall unerheblich, da der Vorgang der Strafverfolgung bereits durch die Ermittungen eingetreten und nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens sei.     

Petsch mag dieses Urteil wenig bekümmert haben, hatte er sich doch über die Jahre mit seiner Apfelweinkur ein stattliches Vermögen erworben.


1861 starb sein königlicher Patient und Gönner. Dessen Nachfolger Wilhelm war kein Freund schöngeistiger Dinge und dessen Ministerpräsident Bismarck ein richtiger Frankfurthasser. Petsch wurde der Boden in Berlin zu heiß und er verlegte seine Geschäfte – auf Einladung des dortigen Herzogs – zunächst nach Gotha, wo er sich ein schönes Haus gekauft und darin eine Praxis eingerichtet hatte. Aber auch dort stellte ihm die preußische Justiz nach und machte ihm das Leben schwer.

So siedelte er schließlich nach Dresden um, wo er eine eigene Apfelwein-Kelterei gründete. Seine Kelterei wurde eine der großen Deutschlands und erzielte Preise auf den großen Industrieausstellungen jener Zeit.

Am 12. November 1882 verstarb der ‚Äppelwoi-Doctor‘ Johann Christian Wilhelm Petsch im Alter von 78 Jahren in Dresden.


Sein 1859 verfasstes Buch mit dem etwas sperrigen Titel „Licht und Wahrheit im Gebiete praktischen Heilkunde oder Die heilsamen Wirkungen und segensreichen Folgen des unverfälschten Apfelweins mit reiner Milch und frischem Wasser vereint“ wurde offenbar zum Bestseller. In seinem Todesjahr erschien bereits die dreizehnte Auflage „Für die leidende Menschheit herausgegeben von seinem Sohne Gustav Petsch (ob Carl Gustav Theodor oder Carl Gustaf Adolph ist nicht bekannt).

Sein Sohn Carl-Otto führte die Kelterei noch eine Zeitlang erfolgreich weiter. Im Jahr 1900 aber wurde er in eine Geisteskrankenanstalt eingewiesen, wo er sich mit einem Revolver das Leben nahm. Ob ihm der Erfolg zu Kopf gestiegen war, oder er Opfer eine Intrige wurde, ist bis heute unklar.

Möglicherweise zog Petsch Ende 1861 auch eine Rückkehr in seine Heimatstadt Frankfurt am Main in Betracht. Im Amtsblatt der Stadt findet sich in einem ‚Auszug aus den hiesigen Standesbüchern (Nachtrag auswärtiger Fälle aus früheren Jahren)‘ die Eheschließung vom 15. Juli 1827 in Berlin. Der Eintrag lautet auf „Petsch, Johann Christian Wilhelm, hiesiger Bürger und Weinhändler, mit Hanisch, Henriette Emilie, seit dem 21. Dezember 1861 hiesige Bürgerin“. Demnach war zumindest Henriette  seit dem 21.12.1861 in Frankfurt am Main mit Wohnsitz gemeldet.

Auch die Geburten seiner Kinder wurden in Frankfurt nachgetragen:

 

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